Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Wichtiger Beitrag für die Arzneimittelversorgung blinder Menschen

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Wichtiger Beitrag für die Arzneimittelversorgung blinder Menschen

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband begrüßt verbindliche Einführung von Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen ab September.

Am 1. September tritt die am 30.Juli 2004 beschlossene Neuregelung des Arzneimittelgesetzes in Kraft, nach der die Bezeichnung des Arzneimittels auf der Verpackung auch in Blindenschrift anzugeben ist. Dies gilt jedoch nur für Medikamente, die ab September 2006 neu zugelassen werden oder deren Zulassung verlängert wird.

"Die Neuregelung ist ein wichtiger Beitrag für die Arzneimittelversorgung blinder Menschen, um die wir lange auf nationaler und europäischer Ebene gerungen haben. Unser Ziel ist natürlich, dass auch Nahrungsmittel für blinde Menschen durch eine Blindenschriftprägung in Zukunft zu unterscheiden sind", so Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV).

Kritisiert wird von den Selbsthilfeverbänden der weit über 650.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland, dass die Neuregelung diverse Ausnahmen zulässt. "Kleine Abfüllmengen unter 20 ml und 20 g sind von der Beschriftungsregelung ausgenommen. In diesen Größen werden beispielsweise viele Augentropfen angeboten, die zahlreiche blinde Menschen täglich anwenden müssen", macht Bethke auf die Schwächen der Neuregelung aufmerksam. "Wir bauen hier auf die Einsicht der Pharmahersteller, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen und auch die kleineren Verpackungen mit Blindenschrift zu versehen."

Neben der Festschreibung der Blindenschriftprägung auf den meisten Arzneimittelverpackungen wurde auch eine Regelung über die Zugänglichkeit von Beipackzetteln in für blinde und sehbehinderte Patienten geeigneten Formaten in einer weiteren Novellierung des Arzneimittelgesetzes festgeschrieben. Gegenwärtig laufen Gespräche zwischen den Blinden- und Sehbehindertenverbänden und den Vertretern der Pharmaindustrie über die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorlage, die ab 1. Januar 2009 für alle Medikamente Gültigkeit erlangen wird.

Der DBSV vertritt als Spitzenverband der rund 145.000 blinden und weit über 500.000 sehbehinderten Menschen in Deutschland die Interessen der Betroffenen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. In ihm sind 20 Landesvereine und 33 spezielle Organisationen des Blinden- und Sehbehindertenwesens organisiert.

Kontakt für Rückfragen:
Hans-Karl Peter
Tel.: 030/ 28 53 87-19
E-Mail: h-k.peter@dbsv.org