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e@europe - eeurope

Vorstellung der eEurope Initiative und des Aktionsplanes:

eEurope: Dies ist nicht die neue deutsche Rechtschreibung oder im Zuge der Europäisierung die neue europäische Rechtschreibung. Nein, das ist die von Eurokraten geprägte Kennzeichnung einer europäischen Initiative und des nachfolgenden Aktionsprogrammes. Zweierlei fällt daran unmittelbar auf: der Kleinbuchstabe e und die nicht deutschsprachige Endung - Europe statt Europa. Das kleine "e" steht für elektronisch, das weitgehend die vorigen Präfixe wie "tele-" oder "online" abgelöst hat, und "Europe" natürlich für das Europa der EU und der Beitrittskandidaten.

Recherchiert man den genauen Hintergrund im Internet so findet man heraus, was damit gemeint ist:

eEurope - Eine Informationsgesellschaft für alle.
(Neue Wege für einen alten Kontinent)

Der Beginn : Die Initiative.

Die Initiative eEurope ist im Dezember 1999 von der Europäischen Kommission präsentiert worden. Mit ihrer Hilfe sollen die Vorteile der Informationsgesellschaft allen Europäern zugute kommen.

Zitat aus dem Original-Dokument, deutsche Version:
e Europe ist eine politische Initiative, die dafür sorgen soll, daß die Europäische Union über die kommenden Generationen hinweg die mit der Informationsgesellschaft einhergehenden globalen Veränderungen voll für sich nutzen kann. Es handelt sich um die tiefgreifendsten Veränderungen seit der industriellen Revolution. Sie betreffen nicht nur die Technologie, sondern werden sich auf jeden und überall auswirken. Sie bringen Gemeinschaften, sowohl städtische als auch ländliche, einander näher, schaffen Wohlstand und tragen zur Wissensverbreitung bei - sie können das Leben aller enorm bereichern.

Die Bewältigung dieser Veränderungen bildet die wichtigste wirtschaftliche und soziale Herausforderung für die Union. Beschäftigung, Wachstum und Produktivität Europas in den nächsten fünf Jahren und den folgenden Jahrzehnten werden davon abhängen. eEurope soll den positiven Wandel in der Union beschleunigen. Die Initiative soll gewährleisten, daß der Wandel hin zur Informationsgesellschaft verbindet und nicht trennt. Er soll integrieren und nicht zersplittern. Es soll als Chance begriffen und nicht als Bedrohung aufgefaßt werden. Kurz, eEurope hat zum Ziel, alle Europäer an den Vorteilen der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen.

e Europe soll in erster Linie:

  • jeden Bürger, jeden Haushalt und jede Schule, jedes Unternehmen und jede Verwaltung ins digitale Zeitalter und ans Netz führen.
  • ein digital mündiges Europa mit einer Unternehmenskultur schaffen, die zur Finanzierung und Entwickung neuer Ideen bereit ist.
  • gewährleisten, daß der Gesamtprozeß alle Schichten erfaßt, das Vertrauen der Verbraucher gewinnt und den sozialen Zusammenhalt stärkt
  1. Europas Jugend ins digitale Zeitalter.
  2. Billigerer Internetzugang.
  3. Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs.
  4. Schnelles Internet für Wissenschaftler und Studenten.
  5. Intelligente Chipkarten für sicheren elektronischen Zugang.
  6. Risikokapital für Hochtechnologie-KMU.
  7. e Teilnahme für Behinderte.
  8. Gesundsheitsfürsorge über das Netz.
  9. Intelligenter Verkehr.
  10. Regierung am Netz (Zitat Ende).

Die Konsequenz: Der Aktionsplan

Der darauf folgende eEurope 2002 Aktionsplan, von den Staats- und Regierungschefs in Feira (Juni 2000) verabschiedet, legt ein Konzept vor, mit dem die Ziele von eEurope erreicht werden können/ sollen.

Überprüfung
Die Ziele von eEurope targets werden regelmäßig überprüft, um festzustellen, ob sie in der vorgegebenen Zeit umgesetzt werden.

Die Inhalte des Aktionsplanes:

Ziel Nr. 1. Billigeres, schnelleres und sicheres Internet.

  1. Billigerer und schnellerer Internet-Zugang.
  2. Schnelleres Internet für Forscher und Studenten.
  3. Sichere Netze und intelligente Chipkarten.

Ziel Nr. 2. Investitionen in Menschen und Fertigkeiten.

  1. Europas Jugend ins Digitalzeitalter.
  2. Arbeiten in der wissensgestützten Wirtschaft.
  3. Teilnahme aller an der wissensgestützten Wirtschaft.

Ziel Nr. 3. Förderung der Nutzung des Internet.

  1. Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs.
  2. Regierung am Netz: elektronischer Zugang zu öffentlichen Diensten.
  3. Gesundheitsfürsorge über das Netz.
  4. Digitaler Inhalt für globale Netze.
  5. Intelligente Verkehrssysteme.

Oder "auf Neudeutsch":

Billigeres Internet.

  • e-research
  • e-security
  • e-education>
  • e-working
  • e-accessibility
  • e-commerce
  • e-government
  • e-health
  • e-content
  • e-transport

Im folgenden wird der Blick auf die Aktivitäten im Blick auf Menschen mit Behinderungen gerichtet.

Menschen mit Behinderungen und die moderne Informationstechnik.
Zunächst geht man davon aus , daß modernen Informationstechniken gerade Menschen mit Behinderungen eine große Hilfe sind, wie zum Beispiel:

  • Computer in Schule und Beruf.
  • Internet Informationssysteme zu Hause.
  • Virtuelle Welten "am Bett": Museen, Bibliotheken, Events .
  • Hilfe über Telefon zu Hause und unterwegs (Hausnotruf, mobiler Notruf).
  • Gesundheitsüberwachung/ Betreuung und Unterstützung über Telefon.
  • Videotext bei Hörbehinderung.
  • Fax und email statt Hörverbindungen.
  • Smart Home.
  • Ambient Intelligence.

Das ist im Prinzip auch korrekt. Das Potential ist riesig. Das gilt für uns alle, so auch für die älteren Menschen und die mit einer Behinderung.. Aber: spätestens mit der Einführung von graphischen Benutzeroberflächen haben wir gelernt, daß es auch Rückschläge gibt. So konnte ein blinder Progarmmierer problemlos mit einem PC arbeiten (Mittels Optacon, Braillezeile, Sprachausgabe) solange er es mit ASCII -Zeichen zu tun hatte. Mit Icons und Graphiken auf dem Bildschirm war das zunächst vorbei. Gleiches gilt für das Internet. Dazu kommt noch die Problematik, daß viele Menschen dem komplexen Angebot möglicherweise nicht mehr gewachsen sind, etc.

Tatsache ist, daß große Teile des Internets für Menschen, die blind sind oder auch bei anderen Behinderungen gar nicht zugänglich sind. (Um nicht zu sagen der größte Teil). Verdrängen nun die neuen Dienste die alten oder bieten besseren Service, so bleiben viele Menschen davon ausgeschlossen. Wir kennen das aus dem Bereich des Zugangs zu öffentlichen Gebäuden, dem öffentlichen Verkehr, usw. Nun stehen die Menschen auf einmal vor einer Barriere beim Zugang zur Information. In einer Gesellschaft oder einem Zeitalter, charakterisiert mit Zusätzen wie "Informations-" oder "Wissens-", ist das eine klare Ausgrenzung und Benachteiligung. Aus diesem Grunde werden Aktivitäten "Informationsgesellschaft für alle" in Europa politisch gefördert und Aktionen wie eAccessibility aufgelegt.

Mit Beginn des Jahres 2001 hat die zuständige Kommission der Mitgliedsstaaten, ESDIS, eine Expertengruppe für den Bereich der eAccessibility eingerichtet. Das Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FTB) wurde nach Abstimmung der Ministerien im Januar 2001 in Zusammenarbeit mit dem BMA mit der Vertretung Deutschlands in der eAccessibility Expertengruppe betraut. (Herr Barth, BMA, Prof. Dr. Bühler, FTB). Im folgenden wird die Arbeit zu eAccessibility kurz vorgestellt.

eAccessibility.

eAccessibility gehört zum Ziel Nr. 2.
Investitionen in Menschen und Fertigkeiten und wird auf Deutsch auch unter dem Titel "Teilnahme aller an der wissensgestützten Wirtschaft" geführt.
(Allgemein zum Themenbereich "Zugänglichkeit und Informationsgesellschaft / Design für Alle" siehe auch die Accessibility-Homepage der EU: "Accessibility and Information Society".

Dazu hat der Europäische Rat von Lissabon hat folgendes erklärt:

"Behinderte müßten besonders berücksichtigt werden, und niemand dürfe von Informationen ausgeschlossen werden".

Die Herausforderung:

Die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon bedeuten, daß die Zielgruppe der Aktion eParticipation im Rahmen von eEurope erweitert werden sollte. Die hier vorgesehenen Maßnahmen werden die neue Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der sozialen Integration unterstützen, die der Europäische Rat von Lissabon ebenfalls gefordert hat. Die Hauptfragen wurden ausgiebig auf der letzten Ministerkonferenz in Lissabon erörtert.

Da immer mehr staatliche Dienste und wichtige öffentliche Informationen auf dem Netz angeboten werden, ist es wichtig, daß alle Bürger zu den staatlichen Web-Seiten genauso Zugang erhalten wie zu öffentlichen Gebäuden. Was die Bürger und Bürgerinnen mit besonderen Bedürfnissen betrifft, so besteht die Aufgabe darin, nicht nur dafür zu sorgen, daß sie möglichst breiten Zugang zu den Informationstechnologien im allgemeinen erhalten, sondern daß diese auch zu den technischen Hilfsmitteln der Behinderten passen. Außerdem sind neue Technologien häufig benutzerfreundlicher, wenn die Anforderungen aller potentiellen Verbraucher an die Verwendbarkeit vom Beginn der Entwicklung an berücksichtigt werden.

Antwort im Rahmen von eEurope.

Es werden Anstrengungen notwendig sein, die Probleme derjenigen anzugehen, die es aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Armut, mangelndes Bewusstsein oder fehlende Ausbildung, nicht schaffen, vollständig von der Informationsgesellschaft zu profitieren. Maßnahmen gegen den Informationsausschluss müssen eine hohe politische Priorität eingeräumt werden, wenn das Ziel von eEurope, nämlich eine Informationsgesellschaft für alle zu schaffen, erreicht werden soll.

eEurope Aktionsplan - Beteiligung aller an der wissensgestützten Wirtschaft.

Maßnahme
zuständig
Schlußtermin
Eine Politik, die den Informationsausschluss verhindert, ist effektiver auf europäischer Ebene zu koordinieren, im Wege des Leistungsvergleichs bei der Ausführung und den Austausch bester Praktiken zwischen Mitgliedstaaten. Europäische Kommission, Mitgliedstaaten Ende 2001
Aufstellung von Normen, die die "Entwicklung für alle" und damit die Zugänglichkeit informationstechnologischer Produkte gewährleisten, vor allem zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Einbeziehung von Bürgern mit besonderen Bedürfnissen Europäische Kommission, Privatsektor, Koordinator: Engelen (Belgien) Ende 2002
Überprüfung der Übereinstimmung aller einschlägigen Rechtsvorschriften und Normen mit den Grundsätzen der Zugänglichkeit Mitgliedstaaten, Europäische Kommission Koordinator: Kempainen (Finland) Ende 2002
Übernahme der Leitlinien der WAI (Web Accessibility Initiative) für die öffentlichen Web-Seiten Europäische Kommission, Mitgliedstaaten Koordinator: Skaalum (Dänemark) Ende 2001
Einrichtung und Vernetzung nationaler Hochleistungszentren im Hinblick auf eine "Entwicklung für alle" und Empfehlungen zur Aufstellung eines europäischen Lehrplans für Entwickler und Konstrukteure Europäische Kommission, Mitgliedstaaten Koordinator: Bühler (Deutschland) Ende 2002

Die Gruppe hochrangiger Fachleute, die für die beschäftigungspolitische und soziale Dimension der Informationsgesellschaft (ESDIS) zuständig ist, wird in Zusammenarbeit mit der Kommission und mit Blick auf den Zugang von Bürgern mit besonderen Bedürfnissen die für die Informationsgesellschaft relevanten Rechtsvorschriften und Normen daraufhin überprüfen, ob sie mit den Grundsätzen der Zugänglichkeit zu vereinbaren sind.

Die Web-Seiten des öffentlichen Sektors und ihr Inhalt müssen in den Mitgliedstaaten und in den europäischen Institutionen so angelegt sein, daß behinderte Bürger und Bürgerinnen die Informationen erreichen und voll von den Möglichkeiten der "Regierung am Netz" profitieren können.

Was die Berücksichtigung der Zugänglichkeit aller Technologien der Informationsgesellschaft bereits im Entwicklungsstadium betrifft, so ist eine entsprechende Ausbildung der Entwickler noch relativ neu und wird nur vereinzelt in Europa angeboten. Hier können die Hochleistungszentren noch sehr viel voneinander lernen, wenn sie zu einem koordinierten, hochwertigen Konzept gelangen wollen.

Aus Communication eEurope 2002 vom 13. März 2001:

3.5. Elektronischer Zusammenhalt (e-Inclusion) Mit dem Fortschreiten der Informationsgesellschaft wird es immer wichtiger, sicher zu stellen, dass benachteiligte Menschen nicht zurückgelassen werden.

Das drohende Risiko einer digitalen Kluft unterstreicht die Dringlichkeit vorbeugender Maßnahmen für spezifische Zielgruppen, für die sowohl öffentliche als auch private Akteure mobilisiert werden müssen. Der Europäische Rat in Nizza betonte die Wichtigkeit des Kampfes gegen Armut und soziale Ausgrenzung und initiierte eine "Europäische Strategie gegen soziale Ausgrenzung und jegliche Form der Diskriminierung", die auf der offenen Koordinierungsmethode basiert. Eines ihrer Hauptziele ist die e-Inclusion, die darauf abzielt, das Potential der wissensgestützten Gesellschaft voll auszunutzen und dabei sicher zu stellen, daß niemand von ihr ausgeschlossen wird. Dabei wird besonders den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen.

  • Der Europäische Rat von Stockholm sollte die Mitgliedstaaten auffordern, den Aspekt der Informationsgesellschaft in ihren nationalen Aktionsplänen, die bis Juni 2001 fertiggestellt sein müssen, besonders hervorzuheben.
  • In Unterstützung dieses Prozesses wird ESDIS 15 einen Bericht über den elektronischen Zusammenhalt bis 2001 vorlegen, um die Koordination der Politiken zur Verhinderung der digitalen Kluft in Europa zu verbessern. (Zitat Ende).

Download eInclusion Bericht als pdf Dokument

Aktueller Stand.

  • Im Bereich der Normung sind eine Vielzahl von Aktivitäten durch die EU-Kommission angesto-ßen (und finanziert) worden. Insbesondere wurde eine Kommission zur Koordinierung der Stan-dardisierungsbemühungen (DATSCG) zwischen CEN; CENELEC und ETSI eingerichtet.
  • Ein Bericht über die Rechtsvorschriften ist in Vorbereitung.
  • Die Veröffentlichung einer EU-Kommunikation zur Annahme (adoption) der WAI-Richtlinien erfolgte im September 2001. Diese kann hier als Word-Dokument heruntergeladen werden.
  • Viele Mitgliedsstaaten haben erhebliche Anstrengungen unternommen, den Zugang zu öffentlichen Internetseiten durch Anwendung der WAI Richtlinien zu verbessern. In Deutschland wurde das Thema Zugang zur Information im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) § 11 barrierefreie Informationstechnik aufgegriffen. Eine Rechtsverordnung mit den genauen Vorschriften wird bis zum 31.7. 2002 erlassen werden.
  • Überlegungen zum gemeinsamen Monitoring (Benchmarking) werden jetzt angestellt.
  • Datenerhebung und Ausschreibung (keine Finanzierung) zum Netzwerk der Kompetenzzentren in DfA ist erfolgt; die identifizierten Kandidaten wurden zu einem Workshop im März 2002 eingeladen. Eine Liste nationaler Kontaktzentren wird z. Zt. ESDIS vorgelegt. Es wird mit einem Start des Netzwerkes im Juli 2002 gerechnet. Aus Deutschland haben sich bisher 4 Organisationen für eine Mitarbeit im Netzwerk angemeldet.

In Ergänzung zu der Aktion der Mitgliedsstaaten ist eine Aktion der Beitrittsländer unter dem Namen eEurope+ gestartet worden. Dort werden vergleichbare Ziele verfolgt, jedoch ausgehend von der Situation der jeweiligen Länder.

Die jetzige Aktion eEurope endet mit Ablauf diesen Jahres. Da auch danach noch erhebliche gemeinsame Anstrengungen notwendig sein werden, bereitet die EU derzeit einen Aktionsplan eEurope 2005 vor.

Für eEurope wurden keine extra Budgets - weder bei der EU auch nicht in Deutschland - ausgewiesen, so dass alle Maßnahmen aus laufenden Budgets querfinanziert werden müssen. In Deutschland hat der BMWI die Federführung im Bereich Informationsgesellschaft insgesamt. Für den Bereich der Menschen mit Behinderung wird er dabei fachlich vom BMA unterstützt. Nach der Verabschiedung des BGG liegen nun die Zuständigkeiten für die Informationsgesellschaft insgesamt beim BMWI, für die Umsetzung der Rechtsverordnung nach § 11 BGG beim BMI, und für die Belange der Behinderten speziell nach SGB IX und dem BGG beim BMA und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Deutschland hat mit der Verabschiedung des BGG einen großen Schritt in der Behindertenpolitik getan. Nun wird es darauf ankommen, diesem formalen Schritt konkrete Taten folgen zu lassen. Für die Umsetzung der Barrierefreiheit gerade in der Informationstechnik wäre es nun wichtig ein konkretes Programm mit eindeutigen Zuständigkeiten aufzulegen. Dabei ist es wichtig, die bereits vorhandenen Initiativen und Projekte behinderungsübergreifend einzubinden.

Was können wir inzwischen tun.

  1. Umsetzung der WAI Richtlinien Stufe 1 oder 2 auf allen Internetseiten
  2. Hinweise: Quick Tips des W3C in deutscher Sprache.
  3. Sensibilisierung des beruflichen und privaten Umfelds für die möglichen Probleme und die Lösungsansätze
  4. Gespräche mit den Ministerien zur Klärung der Zuständigkeit
  5. Zusammenarbeit der vorhandenen Gruppen und Initiativen auf der Basis eigener Ressourcen

Kontaktadresse:

Forschungsinstitut Technologie und Behinderung
Herr Prof. Dr. Christian Bühler.
Grundschötteler Str. 40, 58300 Wetter/ Ruhr
Tel. 0 23 35/ 96 81-0, Fax 0 23 35/ 96 81-19
c.buehler@ftb-esv.de