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Barrierefreie Informationstechnik in den Bundesländern
15.02.2012
Während die Kriterien der Barrierefreiheit für digitale Angebote des Bundes bereits aktualisiert wurden, steht dies den Bundesländern noch bevor.
Barrierefreie Informationstechnik ist in jedem Bundesland individuell durch ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und teilweise auch durch eine Verordnung geregelt. Viele Länder haben sich dabei an den Vorgaben des Bundes orientiert, einige fordern jedoch auch deutlich weniger Barrierefreiheit für Internet- und Intranetangebote sowie grafische Programmoberflächen.
Alle Bundesländer, die konkrete Kriterien nennen, beziehen sich aktuell noch auf die inzwischen veralteten internationalen Kriterien für barrierefreie Web-Inhalte von 1999 oder die Kriterien der Bundesverordnung von 2002, die im letzten Jahr durch eine neue Verordnung abgelöst worden ist. Die Überarbeitung der Länderregelungen bietet eine große Chance barrierefreie Informationstechnik eindeutiger und einheitlicher als bisher zu regeln.
Weitere Informationen finden Sie in der detaillierter Übersicht der Regelungen in den einzelnen Bundesländern in unserem Webangebot.