Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Neue Bauordnung Nordrhein-Westfalen sorgt für mehr Barrierefreiheit

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Neue Bauordnung Nordrhein-Westfalen sorgt für mehr Barrierefreiheit

Der Landtag Nordrhein-Westfalen

Der Landtag NRW hat am 14.12.2016 eine neue Bauordnung für Nordrhein-Westfalen beschlossen, welche wesentliche Verbesserungen in Bezug auf die Barrierefreiheit beinhaltet. Bei Wohnungsneubauten, die mehr als drei Geschosse und einen Aufzug haben, müssen in Zukunft alle Wohnungen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als acht Wohnungen muss eine Wohnung uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.

Weiterhin soll es zukünftig klarere Vorgaben bei der Umsetzung der Barrierefreiheit geben: So werden zurzeit neue Technische Baubestimmungen zur Barrierefreiheit erarbeitet. Die Architekten müssen die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden in einem Konzept darstellen, welches anschließend von den Bauaufsichtsbehörden geprüft wird. Die neue Bauordnung soll zum 1.1.2018 in Kraft treten.

Foto: Der Landtag Nordrhein-Westfalen