Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Prof. Christian Bühler bezieht Stellung zur geplanten Änderung des Denkmalschutzgesetzes

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Prof. Christian Bühler bezieht Stellung zur geplanten Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Foto Professor Bühler

Denkmäler machen die Bedeutung und Geschichte eines Ortes für die Allgemeinheit erlebbar und sollten von allen Menschen besucht werden können. Doch in der Praxis kann es in einem denkmalgeschützten Gebäude zwischen den Anforderungen der Barrierefreiheit und des Denkmalschutzes zu Zielkonflikten kommen.

Bei der aktuellen Novellierung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen soll unter anderem die Barrierefreiheit einen höheren Stellenwert bekommen. Denkmalschutz und Barrierefreiheit sollen bei sich widersprechenden Anforderungen bei einer Baumaßnahme in einen Ausgleich miteinander gebracht werden.

Prof. Christian Bühler plädiert in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Denkmalschutzgesetzes dafür, noch weiter zu gehen und aktiv auf die barrierefreie Gestaltung von Denkmälern hinzuwirken. Er schlägt konkrete Vereinbarungen über den barrierefreien Zugang zu Denkmälern vor, die zwischen den unteren Denkmalschutzbehörden und den Eigentümern getroffen werden sollen.

Die Stellungnahme von Prof. Christian Bühler steht als Download im PDF-Format zur Verfügung.