Forschungsinstitut Technologie und Behinderung Zielvereinbarung mit dem Deutschen Jugendherbergswerk kurz vor erfolgreichem Abschluss

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Zielvereinbarung mit dem Deutschen Jugendherbergswerk kurz vor erfolgreichem Abschluss

16.01.2014

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Die Rahmenziel­vereinbarung zwischen der Bundesarbeits­gemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (Bag Selbsthilfe) und dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) Gesamtverband steht vor dem erfolgreichen Ende.

Vorbild für diese Zielvereinbarung war die Zielvereinbarung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland Pfalz. Erste Schritte in Richtung auf Zielvereinbarungsgespräche wurden Ende 2010 unternommen. Gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes des DJH wurde über Grundsätze und Anwendungsmöglichkeiten von Zielvereinbarungen im DJH-Geschäftsbereich gesprochen. Die Umsetzung einer Rahmenzielvereinbarung wird durch die einzelnen Landesverbände des DJH erfolgen.

Zu den Maßnahmen, die Gegenstand der Zielvereinbarung sind, zählen stichpunktartig:

  • Die Beachtung baulicher Barrierefreiheit gemäß den einschlägigen Normen, auch für Zimmer und sanitäre Einrichtungen.
  • Beachtung des zwei Sinne Prinzips bei technischen Einrichtungen.
  • Barrierefreie Markierung und Zugänglichkeit zu Eingängen, Gebäuden und Einrichtungen auch durch Blindenleitstreifen.
  • Vermeidung von Hindernissen (Werbeträger, Tische, Papierkörbe, usw.) und rutschfester Fußbodenbelag.
  • Helle Beleuchtung des Eingangsbereichs, der Flure und der Veranstaltungsräume.
  • Die Verfügbarkeit von Behindertenparkplätzen. Unterstützung beim Be- und Entladen.
  • Erlaubnis von Blindenführ- und Servicehunden in der Jugendherberge.
  • Besondere individuelle Angebote, die die individuellen Einschränkungen gehörloser oder schwerhöriger, blinder oder sehbehinderter, kleinwüchsiger Menschen und Menschen die einen Rollstuhl benutzen.
  • Optimierung von Webseiten in Hinblick auf Barrierefreiheit. Beachtung der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. (mit Unterstützung der Bag Selbsthilfe und den Erfahrungen und Expertisen aus dem Di-Ji-Projekt)

Der ursprüngliche relative kurze Zeitplan der geplanten Umsetzung der Zielvereinbarung konnte nicht eingehalten werden. Insbesondere die Beteiligung unterschiedlicher Selbsthilfeverbänden bei der Erstellung eines Anforderungskataloges und der Landesverbände des Jugendherbergswerks führten dazu, dass erst jetzt ein tragfähiges Dokument existiert, das zeitnah von den Partnern unterzeichnet werden soll.

Die Zielvereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und es wird die Hoffnung damit verknüpft, dass das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung wächst und die Maßnahmenempfehlungen umgesetzt werden.